MKC Moto ist Teil von Motorkledingcenter B.V. mit Sitz in Rijndijk 2b, 2394 AH Hazerswoude-Rijndijk (Niederlande).
Rufnummer: 015-341820
E-Mail Adresse: info@mkcmoto.nl
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL815283039B01
Handelsregisternummer: 28108227
Artikel 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:
a.Unternehmer: jede natürliche oder juristische Person, die ein Unternehmen im Mode- und/oder Schuheinzelhandel betreibt;
b.Verbraucher: eine natürliche Person, die, nicht im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelnd, als Kunde Modeartikel und/oder Schuhe vom Unternehmer kauft oder dem Unternehmer zur Reparatur überlässt;
c.Modeartikel und/oder Schuhe umfassen auch andere mit diesen Branchen zusammenhängende Artikel, soweit sie von dem unter a. genannten Unternehmer verkauft werden;
Artikel 2 ANWENDBARKEIT
Diese Bedingungen gelten für Kaufverträge und Verträge über die Anfertigung oder Änderung/Reparatur von Modeartikeln und Schuhen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden.
Artikel 3 ANGEBOTE
Angebote sind, soweit nicht aus dem Angebot ersichtlich oder anders vereinbart, zwei Wochen ab Eingangsdatum gültig.
Artikel 4 VORAUSZAHLUNG
Bei Vertragsabschluss ist der Unternehmer berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Kaufpreises zu verlangen. Dies muss schriftlich vereinbart werden. Wenn ein Kaufbetrag vollständig bezahlt ist, dann gibt der Unternehmer dem Verbraucher eine Quittung und einen Eigentumsnachweis. In Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung und/oder einer Quittung/eines Eigentumsnachweises kann die Höhe des im Voraus zu zahlenden Betrages, der im Voraus gezahlte Betrag und/oder das Eigentum von den Parteien mit allen gesetzlichen Mitteln nachgewiesen werden.
Artikel 5 UMTAUSCH
1. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Verbraucher das Recht, den gekauften Modeartikel und/oder die gekauften Schuhe umzutauschen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a.Der Umtausch erfolgt innerhalb von 14 Tagen (oder wenn anders vereinbart: innerhalb der dann vereinbarten Frist) nach dem Kauf des gekauften Modeartikels und/oder der Schuhe gegen Vorlage des Originalbelegs oder der Rechnung;
b.Der Modeartikel und/oder die Schuhe werden mit der Originalverpackung zurückgegeben und sind noch nicht getragen worden;
2. Die Bestimmungen in Absatz 1 gelten nicht für rabattierte Modeartikel und/oder Schuhe. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Umtausch von Modeartikeln und/oder Schuhen, die individualisiert, d. h. speziell für den Verbraucher angefertigt oder anderweitig angepasst wurden, sowie von Artikeln, die der Unternehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bestellt hat.
Artikel 6EIGENTUMSVORBEHALT UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. Der Unternehmer kann sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Modeartikeln und/oder Schuhen vorbehalten. Der Verbraucher wird erst dann Eigentümer der gekauften Modeartikel bzw. Schuhe, wenn er den Kaufpreis und etwaige weitere dem Unternehmer geschuldete Beträge vollständig beglichen hat.
2. Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn der Verbraucher einer fälligen Verpflichtung nicht nachkommt, es sei denn, das Versäumnis rechtfertigt dieses Zurückbehaltungsrecht nicht.
Artikel 7 ENTBINDUNG, UMWANDLUNG UND HÖHERE GEWALT
1. Jedes Versäumnis des Unternehmers, seinen Verpflichtungen nachzukommen, gibt dem Verbraucher die Befugnis, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, es sei denn, das Versäumnis – angesichts seiner besonderen Art oder geringen Bedeutung – rechtfertigt eine solche Kündigung und ihre Folgen nicht. Soweit die Erfüllung nicht dauernd oder vorübergehend unmöglich ist, entsteht die Auflösungsbefugnis erst, wenn die säumige Partei in Verzug ist.
2. Befindet sich der Unternehmer in Verzug, kann der Verbraucher ihm schriftlich mitteilen, dass er Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Diese Umstellung ist nicht möglich, wenn der Mangel - angesichts seiner geringen Bedeutung - sie nicht rechtfertigt.
3. Als höhere Gewalt gilt jeder Mangel, der dem Unternehmer nicht zuzurechnen ist. Eine Zurechnung findet nicht statt, wenn das Versäumnis nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist, auch nicht nach Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemein anerkannter Übung.
4. Der Verbraucher wird vom Unternehmer so schnell wie möglich schriftlich über die höhere Gewalt informiert, es sei denn, die Adresse des Verbrauchers wurde dem Unternehmer nicht bekannt gegeben und kann auch nicht vernünftigerweise bekannt gegeben werden.
Artikel 8 LIEFERFRIST
1. Die Lieferung gilt in dem Moment als erfolgt, in dem der Unternehmer den gekauften Modeartikel oder die gekauften Schuhe in den Besitz des Verbrauchers bringt oder – im Falle der Verweigerung nach schriftlicher Mahnung – in den Besitz des Verbrauchers bringen kann. Nach der Lieferung geht das Risiko für die Modeartikel und/oder Schuhe auf den Verbraucher über.
2. Die Lieferfrist gilt als Stichtag, es sei denn, die Parteien einigen sich auf eine voraussichtliche Frist.
3. Bei Überschreitung des festgesetzten oder voraussichtlichen Liefertermins muss der Verbraucher den Unternehmer schriftlich in Verzug setzen, wobei noch eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wird. Unter angemessener Zeit versteht man die ursprüngliche voraussichtliche Lieferzeit mit einem Maximum von einem Monat. Liefert der Unternehmer nicht innerhalb dieser weiteren Frist, hat der Verbraucher das Recht, ohne gerichtliche Intervention vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Der Unternehmer ist nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der in einem solchen Zusammenhang mit der Überschreitung des Vertrages steht, dass er ihm zugerechnet werden kann, auch unter Berücksichtigung der Art der Haftung und der Art des Schadens.
4. Bei Überschreitung des äußersten Lieferdatums hat der Verbraucher das Recht, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention den Vertrag für aufgelöst zu erklären und/oder Schadensersatz zu verlangen, wenn er diesen Schaden nachweist.
5. Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich geworden ist oder wenn auf andere Weise erkennbar ist, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllen wird.
Artikel 9 GARANTIEN
1. Der Unternehmer gewährleistet, dass der gelieferte Modeartikel bzw. die Schuhe dem Vertrag entsprechen (Konformität). Der Unternehmer gewährleistet darüber hinaus, dass der Modeartikel bzw. die Schuhe diejenigen Eigenschaften aufweisen, die unter Berücksichtigung aller Umstände für die gewöhnliche Verwendung erforderlich sind, sowie für eine besondere Verwendung, sofern eine solche vereinbart wurde.
2. Der Unternehmer haftet nicht für Mängel und Folgeschäden, die nach der Übergabe der Modeartikel und/oder Schuhe durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt entstehen oder die auf Veränderungen oder Reparaturen zurückzuführen sind, die der Verbraucher oder Dritte an dem gelieferten Gegenstand vorgenommen haben.
3. Der Verbraucher behält alle seine gesetzlichen Rechte aus der Garantie, ungeachtet dessen, was in Absatz 1 und 2 über die vom Unternehmer ausgestellte kommerzielle Garantie gesagt wird.
Artikel 10 BEZAHLUNG
1. Der dem Eigentümer geschuldete Betrag ist gegen Erfüllungsnachweis sofort bei Lieferung an ihn zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
2. Bei Übersendung einer Rechnung gilt ein Zahlungsziel von bis zu vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung beim Verbraucher, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Der Verbraucher kommt automatisch in Verzug, wenn er nach Ablauf dieser Zahlungsfrist den fälligen Betrag nicht bezahlt hat.
3. Befindet sich der Verbraucher in Verzug, sendet ihm der Unternehmer eine Zahlungserinnerung, in der er den Verbraucher an seinen Verzug erinnert und in der er dem Verbraucher noch die Möglichkeit bietet, den fälligen Betrag innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu zahlen.
4. Kommt der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen dennoch nicht nach, ist der Unternehmer berechtigt, den fälligen Betrag ohne weitere Ankündigung einzuziehen.
Artikel 11 RECHTLICHE ZINSEN UND AUSSERGERICHTLICHE KOSTEN
1. Bei verspäteter Zahlung eines fälligen Betrages hat der Inhaber das Recht, gesetzliche Zinsen zu verlangen, die ab dem Datum des Beginns des Verzugs gemäß Artikel 10 dieser Bedingungen bis zum Datum der Zahlung zu berechnen sind.
2. Die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer in angemessener Weise entstehen, mit einem Mindestbetrag von 35 €, gehen zulasten des Verbrauchers.
Artikel 12 KONSEQUENZEN EINER AUFLÖSUNG
Nach Auflösung des Vertrages müssen die Parteien eine bereits erbrachte Leistung, wie z. B. eine Vorauszahlung, unverzüglich rückgängig machen. Der Unternehmer ist berechtigt, einen angemessenen Abzug vom zurückzugebenden Kaufpreis vorzunehmen, wenn der Verbraucher die gekauften Modeartikel und/oder Schuhe getragen hat.
Artikel 13 BESCHWERDEN
1. Beanstandungen von Mängeln an gekauften Modeartikeln, Schuhen und/oder sonstige Beanstandungen von Mängeln bei der Vertragsdurchführung sind so schnell wie möglich, spätestens jedoch 2 Monate nach Feststellung, an den Unternehmer zu richten.
2. Der Verbraucher sollte seine Beschwerden vorzugsweise schriftlich an den Unternehmer richten.
3. Bevor der Verbraucher von seinem Reklamationsrecht Gebrauch machen kann, muss er auf Verlangen des Unternehmers nachweisen, dass der Vertrag, auf den sich die Reklamation bezieht, mit diesem Unternehmer geschlossen worden ist. Dem Verbraucher wird empfohlen, den Kaufbeleg bzw. den Nachweis über die Aufnahme der Reparatur bzw. den Nachweis über den Auftrag zur Reparatur des Modeartikels und/oder der Schuhe aufzubewahren.
Artikel 14 STREITFÄLLE
Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über den Abschluss oder die Ausführung von Verträgen, die sich auf von diesem Unternehmer zu liefernde oder gelieferte Modeartikel und/oder Schuhe beziehen, können nur dem zuständigen Gericht vorgelegt werden.
Artikel 15 NIEDERLÄNDISCHES RECHT
Alle Vereinbarungen, auf die diese Bedingungen für anwendbar erklärt wurden, unterliegen dem niederländischen Recht.
Artikel 16 ABWEICHUNGEN
Individuelle Abweichungen, einschließlich Ergänzungen oder Erweiterungen dieser Bedingungen, sind nur dann gültig, wenn sie zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher schriftlich, z.B. durch ein Kassen- oder Bestellformular, festgehalten oder im Geschäft nachweislich öffentlich bekannt gemacht werden.
Artikel 17 KLARNA-ZAHLUNGSMETHODEN
Um Ihnen die Zahlungsmethoden von Klarna anbieten zu können, können wir Ihre Kontakt- und Bestelldaten während des Bestellvorgangs (Checkout) an Klarna weitergeben, damit Klarna Ihre Eignung für die Zahlungsmethoden von Klarna beurteilen und diese Zahlungsmethoden für Sie anpassen kann. Ihre persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Klarna https://www.klarna.com/international/privacy-policy verarbeitet.